Täter-Opfer-Ausgleich - Projekt Handschlag

Das Projekt Handschlag bietet den Täter-Opfer-Ausgleich nach §§ 45/47 JGG für Jungen und Mädchen von 14 bis 21 Jahren und deren Geschädigte an.

Das Ziel ist eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, die von den Beteiligten gemeinsam erarbeitet wird. Im Mittelpunkt des Geschehens steht der soziale Kontext der Konflikte von Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Projekt Handschlag hat dabei die Aufgabe der Vermittlung zwischen Täter/Täterin und Geschädigten.

Die Geschädigten können:

Die Täter/innen können:

Mit Hilfe vom Projekt Handschlag überlegen alle gemeinsam, wie der Konflikt bereinigt und der Schaden ausgeglichen werden kann. Die Wiedergutmachungsleistung kann ganz verschieden aussehen:

Erklären sich Täter/in und Geschädigte mit der gemeinsam erarbeiteten Lösung einverstanden und sind mit ihrer Ausführung zufrieden, dann wird das Verfahren nach §§ 45/47 von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Jugendrichter eingestellt oder der Täter-Opfer-Ausgleich wird in der Verhandlung strafmildernd berücksichtigt.


Voraussetzungen für einen Täter-Opfer-Ausgleich: