Das Projekt Handschlag bietet den Täter-Opfer-Ausgleich nach §§ 45/47 JGG für Jungen und Mädchen von 14 bis 21 Jahren und deren Geschädigte an.
Das Ziel ist eine außergerichtliche Konflikt
Die Geschädigten können:
Wut, Ärger, Angst und Verletztheit dem Täter / der Täterin gegenüber ausdrücken;
Ihre Interessen vertreten
entscheiden, ob und wie eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens erfolgen könnte.
Die Täter/innen können:
die Hintergründe für ihr Verhalten schildern und die Verantwortung dafür übernehmen;
zeigen, daß sie den Geschädigten und seine Gefühle ernst nehmen;
zeigen, daß sie bereit sind, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen.
Mit Hilfe vom Projekt Handschlag überlegen alle gemeinsam, wie der Konflikt bereinigt und der Schaden ausgeglichen werden kann. Die Wiedergutmachungsleistung kann ganz verschieden aussehen:
Arbeiten für das Opfer
Geschenk
Geld
gemeinsame Aktivität
und vieles mehr
Erklären sich Täter/in und Geschädigte mit der gemeinsam erarbeiteten Lösung einver
Voraussetzungen für einen Täter-Opfer-Ausgleich:
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